Seitenbereiche

Werbungskosten bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel

Kilometersätze

Entstehen einem Arbeitnehmer Aufwendungen für beruflich veranlasste Fahrten, kann er entweder seine tatsächlichen Aufwendungen oder Kilometerpauschalen geltend machen, die für das jeweils verwendete Fahrzeug gelten. Für Kraftfahrzeuge gilt ein Kilometersatz von € 0,30. Nutzt der Arbeitnehmer andere Verkehrsmittel –, im Streitfall öffentliche Verkehrsmittel – können die Kilometerpauschalen anstelle der tatsächlich entstandenen Kosten nicht angesetzt werden. Dies gilt auch, wenn die tatsächlichen Kosten niedriger als die Kilometerpauschalen sind.

Aktuelles BFH-Urteil

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Klage eines Bundesbetriebsprüfers beim Bundeszentralamt für Steuern abgewiesen. Der Prüfer war zu seinen Außenprüfungen mit Bahn und Flugzeug angereist und wollte dennoch die pauschalen Kilometersätze für die Nutzung eines privaten PKWs ansetzen (Urteil vom 11.2.2021, VI R 50/18; veröffentlicht am 29.4.2021).

Keine Wegstreckenentschädigung

Der BFH hat die Ansicht des erstinstanzlichen Finanzgerichts Hamburg (Urteil vom 2.11.2018, 5 K 99/16) bestätigt, der zufolge die pauschalen Kilometersätze keine allgemeine Wegstreckenentschädigung darstellen würden. Werden öffentliche Verkehrsmittel genutzt, können stets nur die tatsächlich entstandenen Aufwendungen abzüglich Arbeitgebererstattungen als Werbungskosten angesetzt werden.

Stand: 29. Juni 2021

Bild: lovelyday12 - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Sie haben Fragen zu einem Thema? Kontaktieren Sie unsere erfahrenen Steuerberater in Fürth, die Steuerberatung in Nürnberg oder unsere Steuerexperten in Cadolzburg oder Seukendorf! Wir beraten Sie kompetent zu steuerlichen und wirtschaftlichen Fragestellungen.

Illustration
Themen
Mehr zum Thema
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.