Seitenbereiche

Vereinfachter Zugang zum Kurzarbeitergeld

Kurzarbeitergeldverordnung

Die Bundesregierung hat vor Kurzem die „Vierte Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung“ verabschiedet. Darin wurde festgelegt, dass die bisher geltenden Erleichterungen beim Zugang zum Kurzarbeitergeld noch bis zum 31.12.2021 fortgelten. Darüber hinaus verzichten die Arbeitsagenturen bis Jahresende auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden. Den erleichterten Zugang können alle Betriebe in Anspruch nehmen, unabhängig vom Zeitpunkt der Einführung der Kurzarbeit. Das heißt, auch Betriebe, die nach dem 30.9.2021 Kurzarbeit eingeführt haben, können diese Sonderregelung in Anspruch nehmen.

Sozialversicherungsbeiträge

Ebenfalls verlängert wurden die Regelungen zur vollen Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bis zum 31.12.2021. Arbeitgebern werden die Sozialversicherungsbeiträge auch dann erstattet, wenn mit der Kurzarbeit erst nach dem 30.9.2021 begonnen worden ist.

Stand: 28. Oktober 2021

Bild: ©Eigens/stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Sie haben Fragen zu einem Thema? Kontaktieren Sie unsere erfahrenen Steuerberater in Fürth, die Steuerberatung in Nürnberg oder unsere Steuerexperten in Cadolzburg oder Seukendorf! Wir beraten Sie kompetent zu steuerlichen und wirtschaftlichen Fragestellungen.

Illustration
Themen
Mehr zum Thema
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.