Arbeitsrecht
Beratung und Vertretung von Arbeitgebern sowie Arbeitnehmern in allen Bereichen des Arbeitsrechts:
- Begründung eines Arbeits- oder Anstellungsverhältnisses (z.B. Erstellung von neuen Arbeitsverträgen oder Dienstverträgen bzw. Prüfung und Überarbeitung bereits bestehender Vertragsentwürfe oder Verträge)
- Beratung und Gestaltungen im laufenden Arbeitsverhältnis (u.a. zulässige Arbeitszeiten und Arbeitszeitmodelle, Befristungen, Elternzeit, Gewährung von Incentives, Mindestlohnthematiken, Teilzeitverlangen, Urlaub, Vergütungsmodelle, Zielvereinbarungen)
- Durchführung arbeitsrechtlicher Maßnahmen wie Ermahnungen und Abmahnungen, Versetzungen, Änderungskündigungen
- Durchführung von Umstrukturierungsmaßnahmen, Betriebsstilllegung oder Betriebsübergang
- Beendigung von Arbeitsverhältnissen, Kündigungen, Aufhebungsverträge
- Beratung und Ausstellung von Arbeitszeugnissen
- Prozessrechtliche Vertretung aller Art z.B. Kündigungsschutzverfahren
- Fragen zur Anwendbarkeit von kollektivrechtlichen Regelungen Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen
- Rechtsförmliche Verfahren vor Behörden, Sonderkündigungsschutz
- Arbeitnehmerüberlassung
- Verhandlungen mit dem Betriebsrat, Abschluss von Betriebsvereinbarungen
Darüber hinaus sind wir spezialisiert auf die Beratung und Gestaltung von Dienstverhältnissen von leitenden Angestellten und Geschäftsführern.
von A wie Abfindung bis Z wie Zeitarbeit
Ihre Fragen - unsere Antworten
Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per E-Mail.
Sie können uns Ihr Anliegen mit den relevanten Unterlagen gerne als pdf mailen, faxen oder per Post übersenden.
Wir schauen uns die Unterlagen an und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen einen schriftlichen Vorschlag zu machen. Ein Mandat kommt erst mit Ihrer schriftlichen Mandatserteilung zustande. Wir bitten um Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung leisten.